Zinsgarantie
Im Hausbankenverfahren übernimmt das Land einen Teil der Zinsbelastung
für ein Kapitalmarktdarlehen, so dass der Darlehensnehmer lediglich die
nicht durch die Zinsverbilligung gedeckten Zinsen zu zahlen hat.
Näheres regelt ein Vertrag, der zwischen dem Land, dem Antragsteller
und der Hausbank abgeschlossen wird. Im Hausbankenverfahren steht es
dem jeweiligen Kreditinstitut frei, sich an dieser Art der Förderung zu
beteiligen.
Die Inanspruchnahme der Förderung ist an
Einkommensgrenzen gebunden, deren Einhaltung nachzuweisen ist. Der
Nachweis ist durch eine Bestätigung der Stadtverwaltung oder
Kreisverwaltung zu erbringen. Es empfiehlt sich daher, zunächst bei der
Förderstelle vorzusprechen. Dort wird neben der Einhaltung der
Einkommensgrenze auch die Haushaltsgröße und die Zugehörigkeit zum
Personenkreis junges Ehepaar oder Schwerbehinderte und die zulässige
Wohnfläche sowie die mögliche Höhe der Förderung bestätigt. Mit der für
einen Zeitraum von vier Monaten gültigen Bestätigung wird das
Förderdarlehen für das zu finanzierende Objekt reserviert und der
maßgebliche Zinssatz festgelegt. Das schafft in jeder Hinsicht eine
verbindliche Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit dem
Kreditinstitut.
Die Zinsgarantie im Überblick
