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Zinsgarantie

Im Hausbankenverfahren übernimmt das Land einen Teil der Zinsbelastung für ein Kapitalmarktdarlehen, so dass der Darlehensnehmer lediglich die nicht durch die Zinsverbilligung gedeckten Zinsen zu zahlen hat. Näheres regelt ein Vertrag, der zwischen dem Land, dem Antragsteller und der Hausbank abgeschlossen wird. Im Hausbankenverfahren steht es dem jeweiligen Kreditinstitut frei, sich an dieser Art der Förderung zu beteiligen.

Die Inanspruchnahme der Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden, deren Einhaltung nachzuweisen ist. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung der Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung zu erbringen. Es empfiehlt sich daher, zunächst bei der Förderstelle vorzusprechen. Dort wird neben der Einhaltung der Einkommensgrenze auch die Haushaltsgröße und die Zugehörigkeit zum Personenkreis junges Ehepaar oder Schwerbehinderte und die zulässige Wohnfläche sowie die mögliche Höhe der Förderung bestätigt. Mit der für einen Zeitraum von vier Monaten gültigen Bestätigung wird das Förderdarlehen für das zu finanzierende Objekt reserviert und der maßgebliche Zinssatz festgelegt. Das schafft in jeder Hinsicht eine verbindliche Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit dem Kreditinstitut.

Die Zinsgarantie im Überblick

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