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Schritt für Schritt zum KfW-Kredit

So funktioniert's:

1. Planen Sie Ihre Maßnahme

  • Empfehlenswert ist es, vor Modernisierungsbeginn einen Energieberater mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Ihre Immobilie zu beauftragen. So erfahren Sie, wie Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern können. Außerdem berät Sie Ihr Sachverständiger bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen. Er kann Ihnen sagen, ob Ihr Vorhaben bei der KfW förderfähig ist, und erstellt die Online-Bestätigung zum Antrag (pdf, 858 KB), die für die Beantragung der KfW-Fördermittel erforderlich ist.
  • Qualifizierte Energieberater finden Sie hier.
  • Eine umfassende Energieberatung fördert das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen. Die Förderung beantragt Ihr Energieberater für Sie. Sprechen Sie Ihn darauf an.
  • Auch die Verbraucherzentralen bieten geförderte Energieberatungen an.

2. Nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten

  • Je nachdem, was Sie vorhaben, können Sie unter Umständen zusätzlich zu diesem KfW-Kredit weitere Förderprodukte in Anspruch nehmen. Wollen Sie zum Beispiel gleichzeitig den Wohnkomfort Ihrer Immobilie weiter erhöhen – also etwa das Bad umbauen, die Raumgeometrien verändern, einen Lift einbauen oder Schwellen beseitigen –, unterstützt Sie der KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen 159.

3. Beantragen Sie Ihren Kredit

  • Vereinbaren Sie vor Beginn der Sanierungsarbeiten oder vor dem Kauf der sanierten Immobilie einen Termin bei Ihrer Bank. Diese beantragt den Kredit für Sie bei der KfW.
  • Nehmen Sie zu diesem Gespräch die Online-Bestätigung zum Antrag (pdf, 858 KB) mit, die Sie von Ihrem Energieberater erhalten haben.

4. Starten Sie mit der Sanierung

  • Nach Zusage der Förderung können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  • Damit die energetischen Sanierungsmaßnahmen auch zum gewünschten Ergebnis führen und um Bauschäden infolge mangelhafter Bauausführung zu vermeiden, ist die fachmännische Baubegleitung durch Ihren Energieberater empfehlenswert.
  • Bei einem KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus Denkmal oder einem Baudenkmal, das zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus saniert wird, ist die Baubegleitung immer erforderlich.
  • Die Baubegleitung fördert die KfW einem Zuschuss. Diesen können Sie bis zu drei Monate, nachdem Ihr Energieberater seine Rechnung gestellt hat, direkt bei der KfW beantragen.

5. Bestätigung nach Abschluss der Sanierung

  • Erstellen Sie nach Abschluss der Sanierung zusammen mit Ihrem Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (pdf, 1 MB) und reichen Sie sie innerhalb von neun Monaten nach Auszahlung des gesamten Kreditbetrags bei Ihrer Bank ein.
  • Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist diese Bestätigung die Voraussetzung dafür, dass die KfW Ihren Tilgungszuschuss auf dem Darlehenskonto gutschreiben kann.

Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaften

Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) haben Sie zwei Möglichkeiten, den Kredit zu beantragen:


1. Der Antrag wird im Namen der WEG für mehrere Eigentümer gemeinsam gestellt.
2. Jeder Eigentümer stellt den Antrag für sich.

Gefördert werden natürliche und juristische Personen, die ihren Miteigentumsanteil selbst nutzen oder vermieten. Die Antragstellung erfolgt über die Bank.


Sind die Kosten von der Gemeinschaft zu tragen, bemisst sich die Förderung des einzelnen Eigentümers an seinem Miteigentumsanteil. Bei Kosten, die ausschließlich den einzelnen Eigentümer betreffen (zum Beispiel Maßnahmen am Sondereigentum), können Sie die vollständigen förderfähigen Kosten geltend machen.